Station leader (m/f/d) for the German-French Arctic station AWIPEV
Top-Job Zollfachkraft für Im- und Export (w/d/m)
Engineer (m/f/d) within the field of optics, electronics, physical technique, electro technique
Arzt/Ärztin an der Neumayer Station (w/d/m)
Koch/Köchin (Überwinterung) (m/w/d)
Inklusives Arbeiten bei uns:
Ziel der SBV (Schwerbehindertenvertretung) ist es Nachteil aufgrund von BeHinderung(en) im Arbeitsleben auszugleichen. Neben der Bereitstellung von Informationen unterstützt die SBV auch bei der Definition technischer, organisatorischer und/oder persönlicher Anforderungen an den Arbeitsplatz, um die Gestaltung von individuellen Arbeitsumgebungen zu ermöglichen.
Im Rahmen des Projektes „OpenAWI“ strebt das AWI u.a. an, verstärkt Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten anzusprechen. Dafür arbeiten wir daran die Kommunikation mit und Sichtbarkeit unter der jeweiligen Zielgruppe zu verbessern und sind in einem stetigen Lern- und Entwicklungsprozesse im Bereich inklusive Strukturen und Prozesse.
Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung sind u.a. Firmenfitness, die aktive Pause oder der Gesundheitstag. Darüber hinaus ist es unser Ziel den jeweiligen Arbeitsplatz den jeweiligen Bedarfen entsprechend zu gestalten (z.B. Kopfhörer, Bildschirmbrillen, Ergonomie, höhenverstellbarer Schreibtisch, Standort). Zusätzlich gibt es am AWI verschiedene Beauftragte: Schwerbehindertenbeauftragte, Beschwerdestelle nach §13 des AGG, Bildschirmarbeitsplatzbeauftragte, Gleitzeitbeauftragte, Betriebsarzt, Arbeitssicherheit, Risikomanagementbeauftragter, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte) Dazu gehören auch eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeitendenbefragungen, u.a. zu Themen wie Schwangerschaft und Stillen am Arbeitsplatz oder psychische Belastungen.
In § 13 AGG ist geregelt, dass jede*r Arbeitsgebende eine zuständige Stelle im Betrieb einrichten muss, die Beschwerden der Beschäftigten entgegennimmt, sollten sich diese seitens des Arbeitgebenden, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt oder belästigt fühlen. Maßgeblich ist, dass die betroffene Person das subjektive Gefühl hat, aufgrund eines der in § 1 AGG erwähnten Merkmale (Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität) benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein und dieses Geschehen auch im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.
Das Ferienprogramm richtet sich an alle Kinder, ob mit oder ohne eine BeHinderung. Es besteht viel Erfahrung mit sehr vielen unterschiedlichen Kindern. Auch wenn, dass Kind z. B. auf einen Rollstuhl angewiesen und haben eine Wanderung im Programm ist, wird ein befestigter Weg gesucht. Auch für ein Kind welches eine 1:1 Betreuung benötigt, findet sich eine gute Lösung.
Das International Office ist Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden und deren Angehörige, die aus einem anderen Land kommen und Hilfe bei Behördengängen, beim Einleben, zu Sprachkenntnissen oder sonstigem benötigen. Zögern Sie nicht zu fragen, man hilft Ihnen gerne.
Das mobile Arbeiten steht grundsätzlich allen Mitarbeitenden des AWI offen, sofern es Ihre Aufgaben zulassen und eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Es können bis zu 50% der regelmäßigen Arbeitszeit von außerhalb der AWI-Räumlichkeiten gearbeitet werden.
& Psychosoziale Beratung und Betreuung
Das Mediationsteam ist die richtige Anlaufstelle, wenn Sie Konflikte mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten haben. Zögern Sie nicht, sich bei Auftreten eines Problems an diese Stelle zu wenden. Konflikte sind oft umso leichter aus der Welt zu schaffen, je eher man sie anspricht.