Beamtenanwärter*innen (m/w/d) für den mittleren Bankdienst in der Geldbearbeitung
Werkstudent*in in Sustainable Finance
Beamtenanwärter*innen für den mittleren Bankdienst in der Geldbearbeitung
Ausbildung Beamter/Beamtin mittlerer Bankdienst in der Geldbearbeitung (m/w/d)
Facharzt (m/w/d) für Arbeitsmedizin
Expert*in für Grundsatzfragen der Bankenaufsicht
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Inklusives Arbeiten bei uns:
Unsere engagierten Vertreter*innen in der Zentrale, in den Hauptverwaltungsbereichen und Filialen sind immer für Sie da, um Sie bei Anliegen und Bedürfnissen zu unterstützen und Ihnen eine inklusive Arbeitsumgebung zu bieten.
Mit unserer Inklusionsvereinbarung verpflichten wir uns über die besonderen gesetzlichen Pflichten als öffentlicher Arbeitgeber hinaus, bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie gilt für alle schwerbehinderten (auch gleichgestellten) Beamt*innen sowie Tarifbeschäftigten einschließlich der Auszubildenden der Bank.
Unsere Arbeitsbedingungen sind auf größtmögliche Flexibilität und Unterstützung ausgerichtet. Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit und der Möglichkeit, – wie alle Beschäftigten – zeitweise mobil zu arbeiten, können schwerbehinderte Menschen, abhängig von der konkreten Tätigkeit bei Bedarf auch einen Telearbeitsplatz beantragen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen technische Hilfsmittel (z.B. Hard- und Software) zur Verfügung.
Uns ist es ein Anliegen, Chancengerechtigkeit für unsere schwerbehinderten Beschäftigten sicherzustellen. Alle Beschäftigten sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Sie sollen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen und verbessern und den gleichen beruflichen Weg bei der Bundesbank nehmen können. Wir bieten dazu u.a. ein breites Angebot an individuellen Schulungen und Fortbildungen an, wie z.B. Schulungen für Sehbehinderte oder Gehörlose.
Wir sind stolz darauf, dass wir die für uns gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 6 % seit Jahren übererfüllen, zuletzt mit knapp 9 % (Jahr 2022).
Digitale Barrierefreiheit umfasst viele Bereiche, die einen Zugang zu digitalen Anwendungen für alle Nutzer*innen möglich machen sollen. Für Bundesbehörden wird der Inklusionsgedanke durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetzt – BGG) umgesetzt. Hierzu bieten wir u.a. spezielle Schulungen für alle Beschäftigten an, stellen Software zur Prüfung der Barrierefreiheit zur Verfügung und arbeiten mit externer Unterstützung zusammen.
Ein wichtiger Schwerpunkt unseres betrieblichen Diversity Managements ist die Inklusion schwerbehinderter Beschäftigter. In unserem Diversity-Konzept nehmen wir daneben ganzheitlich die Dimension Gesundheit in den Blick. Wir möchten eine Kultur leben, die genügend Vertrauen schafft, um mit jeder Behinderung oder Erkrankung offen umzugehen. Dabei sollen die unterschiedlichen Fähigkeiten und Potenziale aller Beschäftigten im Vordergrund stehen.
Mit der Unterzeichnung der ESZB & SSM Diversity-Charta bekennen wir uns zu den in der Charta genannten Werten „Gleichstellung“, „Vielfalt“ und „Inklusion“ und setzen ein Zeichen für Diversität. Dabei geht es unter anderem darum, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von jeglicher (direkter oder indirekter) Diskriminierung ist, und das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Diversität und Inklusion in der Belegschaft zu steigern.